Corona-Arbeitsschutzstandards der BGW aktualisiert

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es weiterhin einige besondere Regelungen zu beachten. Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen gilt weiterhin als Richtschnur zur Umsetzung der Infektions- und Arbeitsschutzmaßnahmen.

Er wurde an die gesetzliche Lage angepasst und beinhaltet somit folgende Änderungen:

  • Informationen zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz, zur erweiterten Testverpflichtung sowie zur Homeoffice-Pflicht nach § 28b IfSG wurden ergänzt.
  • Arbeitgeber sollen ihre Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen aufklären und informieren sowie Impfaktionen im Betrieb unterstützen. Den Beschäftigten ist es zudem zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
  • Weiterhin ist die Gefährdungsbeurteilung sowie ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen bzw. zu aktualisieren, Personenkontakte sind auf ein betriebsbedingtes Minimum zu reduzieren.

Aufgrund der derzeitigen kritischen Pandemielage sind zusätzlich bis auf Weiteres diese ergänzenden Regelungen zum Atemschutz umzusetzen:

  • Beschäftigte tragen in den Geschäftsräumen mindestens einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem engem Kontakt mit einem Abstand unter 1,5 Meter zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske – ohne Ausatemventil – zu tragen.
  • Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten den Mund-Nasen-Schutz und die persönliche Schutzausrüstung wie etwa Atemschutzmasken in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Die Beschäftigten sind im Umgang damit zu unterweisen.

Ergänzend – oder über die BGW-Standards hinausgehend – gibt es rechtliche Vorgaben, beispielsweise von Bundesländern oder Bund, die einzuhalten sind. Bitte informieren Sie sich hierzu regelmäßig auf den Seiten Ihres Bundeslandes oder Ihres Landeskreises/Stadtgebiets.

Die aktuelle Version „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen“ (Stand: 15. Dezember 2021) finden Sie hier.

Die „Ergänzende Regelung zum Atemschutz“ finden Sie hier.

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